Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines:
(1) In allen Rechtsangelegenheiten zwischen Lieferanten und Kunden kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
(2) Für die Lieferungen unserer Erzeugnisse und Handelswaren sind ausdrücklich die nachstehenden sowie umseitigen Zahlungs- und Lieferbedingungen maßgebend. Sie gelten als vom Käufer angenommen, sofern er nicht unverzüglich widerspricht. Abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
(3) Nebenabsprachen oder anderslautende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferbedingungen/Versand:
Der Lauf der im Einzelfall vereinbarten Lieferfrist beginnt nach voller Einigung über alle wesentlichen Punkte des Geschäftes.
Der Lauf der Lieferfrist wird unterbrochen, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht anforderungsgemäß eingeht. Ruft der Besteller nach Ablauf der Lieferzeit und Anzeige der Versandbereitschaft die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, so ist der Verkäufer berechtigt, Lagerhaltungskosten in Höhe von monatlich 1 % des Kaufpreises zu vergüten. Der Verkäufer hat das Recht, ohne Zustimmung des Käufers die von ihm nicht angenommene Ware jederzeit zu verwerten oder zu verkaufen. Der dabei erzielte Mindererlös sowie die Kosten des Wiederverkaufs sind vom ursprünglichen Besteller an den Verkäufer zu vergüten.
Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers wie z.B. Umwandlung der Firma, Sterbefall etc., oder wenn er mit der rechtzeitigen Abnahme einer Lieferung (Abruf), Erfüllung der Zahlungsbedingungen oder einer sonstigen Verpflichtung im Rückstand bleibt, geben dem Verkäufer außer den gesetzlichen Befugnissen das Recht, von der ganzen oder restlichen Erfüllung nicht nur des betr. Kaufabschlusses, sondern auch aller übrigen Abschlüsse ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Lieferwertes zu verlangen. Das gleiche Recht steht dem Verkäufer zu, wenn er nach Kaufabschluss über mangelnde Kreditwürdigkeit des Käufers Kenntnis erhält.
Unverschuldete Ereignisse, durch welche die Lieferung oder der Transport der Ware unmöglich oder wesentlich erschwert wird, geben dem Verkäufer ebenfalls das Recht, vom Kaufabschluss zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beendigung der Hindernisse hinauszuschieben. Das gleiche gilt, wenn durch solche Behinderung oder Erschwerung größere, nach Treu und Glauben nicht zumutbare Kosten entstehen. Als Behinderung werden insbesondere auch angesehen: behördliche Maßnahmen, Rohstoffmängel, Fabrikations- und Transportschwierigkeiten, Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt irgendwelcher anderen Art. Die Haftung für Schäden aus einem etwaigen Lieferverzug ist ausgeschlossen. Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, muss der Käufer eine Nachfrist von vier Wochen zubilligen. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachfrist fünf Tage.
Unsere Lieferbedingungen bzw. Preise verstehen sich ab Werk, exklusive Mehrwertsteuer. Unser Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, und zwar auch dann, wenn ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Sämtliche Lieferungen ins Ausland erfolgen stets unverzollt.
Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt, hat der Verkäufer die Versendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu bewirken. Werden vom Käufer keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschaden gemacht, so kann diese auf Kosten des Käufers vom Lieferer ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
3. Beanstandungen:
Eventuelle Beanstandungen müssen sofort nach Erhalt der Ware erfolgen; diese darf nicht verarbeitet und muss frei verfügbar sein. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung beim Verkäufer geltend zu machen. Mängelrügen, die nach dieser Bestimmung verspätet erhoben werden, können vom Verkäufer nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei unberechtigten Beschwerden trägt der Käufer sämtliche auch dem Verkäufer dadurch entstehenden Kosten. Bei Fehllieferung ist der Verkäufer zur Minderung verpflichtet; ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Mängelfolgeschäden können in keinem Fall geltend gemacht werden.
4. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb der umseitig angegebenen Frist zahlbar, und zwar läuft die Frist vom Tage der Ausstellung der Rechnung an. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und ist dem Verkäufer überlassen. Im Falle der Annahme von Wechseln trägt der Käufer die Diskontspesen und -zinsen.
Bei Nichteinhaltung des angeführten Zahlungszieles erfolgt die Anrechnung der Mahnkosten, der bankmäßigen Verzugszinsen sowie allfälliger Anwalts-, Gerichts- und Inkassospesen.
Vor Zahlungseingang der fälligen Rechnungsbeträge einschließlich etwaiger Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendwelchen Aufträgen verpflichtet.
Aufrechnung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bzw. der Einrede des nicht erfüllten Kaufabschlusses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn nicht Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von uns ausdrücklich nicht bestritten werden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Kaufabschluss ist der Ort der Geschäftsniederlassung des Verkäufers.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Kaufabschluss ergebenden Rechte und Pflichten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers. Die Einrede der Unzuständigkeit gilt als ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist der Verkäufer berechtigt, am Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die von uns gelieferten Erzeugnisse bleiben nach Maßgabe des sogenannten „verlängerten Eigentumsvorbehalts“ (BGB) so lange im Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen bzw. bei laufender Rechnung die gesamte Kontokorrentforderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer voll beglichen sind.
Vorher sind dem Käufer Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen nicht gestattet. Bei Eingreifen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, damit der Verkäufer seine Rechte geltend machen kann.
7. Sonstiges:
Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in unseren Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
Wir sind berechtigt, die aus dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten des Käufers für eigene Zwecke zu speichern, zu verändern, zu übermitteln und zu löschen. Der Käufer verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung bei erstmaliger Speicherung von Daten zu seiner Person.
Sollte irgendeine Bestimmung der vor- bzw. umseitig genannten Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen unberührt.